Einzelgefahrenstelle
Einzelne räumlich begrenzte Gefahrenstellen werden durch schwarz/rot/schwarze Einzeltonnen gekennzeichnet.
Die schwarz/rot/schwarze Tonne mit 2 schwarzen Bällen übereinander als Toppzeichen, kennzeichnet die Gefahr selbst und kann an allen Seiten in gebührendem Abstand umfahren werden.
Befeuerung (wenn vorhanden): Fl(2)/Blz.(2)
Größere Gefahrenstellen werden durch gelb/schwarze Kardinaltonnen um das Gefahrgebiet gekennzeichnet,
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bisher durchfahrenen Schleusen in Deutschland
Schallsignale auf See und Binnen